AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Geschäftskunden), Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH

Stand: Mai 2023

 

1.Geltung der Bedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB und § 310 Abs. 1 BGB.

 

b) Die Lieferungen, Leistungen, Verkäufe und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

c) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen und Geschäfts-bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Auch wenn der Kunde eigene Bedingungen mitteilt, gelten spätestens mit dem Empfang der Waren und Leistungen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart. Ein Bestätigungsschreiben des Kunden verpflichten uns nicht seine Geschäftsbedingungen anzunehmen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

d) Von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH in Schrift- oder Textform maßgebend.

 

e) Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH bietet seinen Kunden über das Online-Portal „Laserschneiden.de“ lasergeschnittene Blechprodukte zum Kauf an. Bestellungen bei Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH können erst nach Log-In, Registrierung und Bestätigung der AGB von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH abgegeben werden. Der Zugang der Bestellung bei Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH wird unverzüglich mit einer automatischen Bestellbestätigung gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Die automatisch versendete Bestellbestätigung stellt eine vorbehaltliche Vertragsannahme unter der Voraussetzung der technischen Machbarkeit dar. Sollten die vom Kunden bestellten Produkte von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH aus Gründen der technischen Machbarkeit, der Materialverfügbarkeit oder der gewünschten Lieferzeit /dem Lieferumfang nicht produzierbar sein, hat Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH die Möglichkeit werktags innerhalb von 24 Stunden (in Form einer E-Mail-Benachrichtigung) an den Kunden von der vorbehaltlichen Vertragsannahme zurückzutreten.

 

b) Die Angebote von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen) und sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen worden sind.

 

c) Die Bestellung der Ware durch den Kunden über den Onlineshop „Laserschneiden.de“ gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot unmittelbar nach Zugang der Bestellung ohne Zusendung einer weiteren Auftragsbestätigung stillschweigend anzunehmen.

 

d) Vertragsgegenstand sind die in der Bestellbestätigung jeweils bezeichneten Produkte und Dienstleistungen.

 

e) Nach Erhalt der Bestellbestätigung sind vom Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Auftrags nur nach einer gesonderten Vereinbarung in Textform  (z.B. per E-Mail) zwischen den Parteien möglich. Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist bei nachträglichen Änderungen von Bestellungen berechtigt den Preis in angemessener Höhe anzupassen und kann bereits angefallenen Produktions- und Verwaltungsaufwand zusätzlich in Rechnung stellen.

 

f) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist berechtigt, die registrierten Nutzer des Onlineportals „Laserschneiden.de“ über System-Updates durch Versand einer E-Mail-Nachricht an die hinterlegte E-Mail-Adresse zu benachrichtigen.

 

g) Um die Kunden stets aktuell und umfassend zu informieren und zu betreuen, ist die Aktualität der Stammdaten unentbehrlich. Aus diesem Grund erhalten registrierte Nutzer des Onlineportals „Laserschneiden.de“ regelmäßig Abfragen zur Aktualisierung ihrer Stammdaten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse zugeschickt.

 

 

3. Preise

a) Maßgebend sind die in der Bestellbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht in der zur Verfügung gestellten Preisübersicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

 

b) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH. Dies gilt bspw. bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen. Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH wäre berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

a) Die explizit in der Bestellbestätigung genannten Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine für Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH unverbindlich. Werden abweichend hiervon verbindliche Liefertermine schriftlich (z.B. E-Mail) durch Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ausdrücklich zugesichert, stehen diese unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.

 

b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Maschinenschaden, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

d) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Absendung der Waren infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so sind wir unbeschadet sofortiger Berechnung befugt, diese Waren für Rechnung und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, falls unsere

Lagerräume nicht ausreichen.

 

e) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Bei Kaufabschlüssen auf Abruf haben die Abrufe, möglichst gleichmäßig auf die vereinbarte Abnahmefrist verteilt, zu erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Abnahmefrist verbleibende Restmengen können gestrichen werden, unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz. Die Berechnung der nach Ablauf der Abnahmefrist noch nicht abgerufenen Waren erfolgt ab Ende der Abnahmefrist. Wir sind berechtigt, solche Waren auf Kosten und Risiko des Käufers anderweitig zu lagern.

 

f) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

g) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

5. Lieferung und Gefahrübergang

a) Bei Lieferung von Gegenständen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und die Versandart bleiben uns überlassen. Die Fracht wird nach dem am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen berechnet. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verfrachtungsart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zu tragen. Werden wir als Spediteur tätig, so gelten im Verhältnis zum Kunden die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) in der jeweils gültigen Fassung.

 

b) Wenn Sie den Versand der bestellten Waren an uns übertragen haben müssen Sie als Kunde sicherstellen, dass am Abladeort eine ausreichende technische Ausstattung vorhanden ist, um Paletten abzuladen. In der Regel ist kein Abladen per Kran möglich und Sie benötigen in jedem Fall ein geeignetes Flurförderfahrzeug, um Paletten ab 50kg Gesamtgewicht abzuladen. Sollten Zusatzkosten der Spedition durch nicht ausreichende Ablademöglichkeit am Abladeort entstehen ist Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH berechtigt diese Kosten an den Kunden weiterzuleiten.

 

c) Wir bieten dem Kunden die Möglichkeit, die Ware selbst abzuholen. Diese Option kann der Kunde bereits beim Bestellvorgang auswählen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Mitteilung, sobald seine Ware abholbereit ist. Der Kunde hat die Ware innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Fertigstellungsmitteilung abzuholen.

 

d) Bei Selbstabholung geht die Gefahr gem. § 5 c auf den Kunden über, sobald wir die Ware auf unserem Gelände auf einem von uns zu bestimmenden Platz zur Selbstabholung abgestellt haben. Die danach vorzunehmende Verladung auf das vom Kunden bereitzustellende Transportmittel, die Ladungssicherung und alle weiteren für den Abtransport erforderlichen Maßnahmen erfolgen auch dann auf eigenes Risiko des Kunden, wenn wir bei der Verladung der Ware behilflich sind. Sofern die Voraussetzungen von Paragraph 5 c vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

e) Sofern Sie Ihre Bestellungen durch einen eigenen Spediteur abholen lassen möchten müssen Sie uns vorab per Mail (an info@laserschneiden.de) kontaktieren, um die Maße und das Gewicht der Sendung abzuklären. Sollte der von Ihnen beauftragte Spediteur den Versand der Waren aus Gründen wie bspw. nicht transportierbarer Paletten-Maße oder Paletten-Gewichte ablehnen, haften Sie als Kunde allein für etwaig anfallende Zusatzkosten. 

 

f) Als Kunde haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH, Im Kleifeld 21, 31275 Lehrte, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr; Freitag 7:30 bis 14:00 Uhr.

 

6. Mängelrüge, Mängelansprüche, Haftungsregelung

a) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zB. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

 

b) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Alle Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Lieferung (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.

 

c) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

 

d) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu einem Mangel fehl oder verweigern wir diese unberechtigt oder verzögern wir diese unzumutbar, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurückzutreten

 

e) Der Kunde hat Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Insbesondere hat der Kunde die beanstandete Ware innerhalb von einer Woche nach Anzeige des Mangels an Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH auf Wunsch die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

 

 

 

f) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen sind Rückgriffsansprüche bei einem Verbrauchsgüterkauf (§478BGB) des Auftraggebers mit seinem unmittelbaren oder mittelbaren Abnehmern insoweit ausgeschlossen, als Vereinbarungen des Auftraggebers mit seinen Abnehmern über deren gesetzliche Mängelansprüche hinausgehen. Der Auftraggeber hat uns so rechtzeitig über die Mängelansprüche seiner Abnehmer zu informieren, dass wir in der Lage sind, nach unserer Wahl die Ansprüche des Abnehmers an Stelle des Auftraggebers zu erfüllen.

 

g) Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau.

 

h) Berechtigte Mängel nur an einem Teil der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.

 

i) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erstattet Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

 

j) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

k) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

l) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

m) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

n) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang

 

o) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

7. Übermittlung von Skizzen, Zeichnungen und CAD-Daten durch Kunden

a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der an Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH übertragenen Skizzen, Zeichnungen und CAD-Daten. Dies gilt auch, wenn Datenübertragungsfehler (insbesondere durch das genutzte CAD-Zeichnungsprogramm des Kunden) vorliegen, die nicht von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH zu verantworten sind. Der Kunde hat für die Verwendung von aktuellen Schutzprogrammen gegen Computerviren und die Datensicherung Sorge zu tragen. Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist berechtigt, Kopien von Zeichnungen und Daten zur Beweissicherung und aus Gründen einer möglichen Mangelbeseitigung anzufertigen.

 

b) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH haftet nicht für Materialverschleiß und Schäden, die aufgrund fehlerhafter Skizzen, Zeichnungen und CAD-Daten des Kunden entstanden sind. Dem Kunden stehen keine vertraglichen und gesetzlichen Rechte wegen Mängeln zu, wenn die Mängel der gelieferten Ware auf fehlerhaften Skizzen, Zeichnungen und CAD-Daten des Kunden beruhen (§ 650 S. 2 BGB).

 

c) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist berechtigt, geringfügige Änderungen an gelieferten Skizzen, Zeichnungen und CAD-Daten des Kunden ohne Rücksprache mit dem Kunden selbstständig vorzunehmen, sofern dies im technischen und wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt. Dies gilt insbesondere bei übermittelten Biegeteilen mit den in CAD gezeichneten Größen der Innenbiegeradien. Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist berechtigt ohne vorherige Absprache die die in den STEP-Daten gezeichneten Biegeradien für den eigenen Maschinenpark anzupassen.

 

d) Der Kunde hat zu beachten, dass für die Produktion der bestellten Bauteile ausschließlich die hochgeladenen STEP-und DXF-Daten ausschlaggebend sind. Es wird ausschließlich nach diesen Daten gefertigt, unabhängig davon, ob weitere Informationen auf beigestellten Skizzen oder PDF-Zeichnungen mitgeteilt werden.

 

e) Der Kunde hat zu beachten, dass Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH bzgl. des Onlineportals „Laserschneiden.de“ ausschließlich die in der Onlinekalkulation zur Verfügung gestellten Konfigurationsmöglichkeiten anbietet, unabhängig davon, ob der Kunde weiteren Produktionswünsche auf seinen Skizzen und PDF-Zeichnungen einträgt.

8. Haftung bei Lohnaufträgen

a) Werden von uns Lohnarbeiten ausgeführt und für diese oder auch andere Aufträge Werkstoffteile, Halbfabrikate oder Werkzeugvorrichtungen durch den Auftraggeber uns zur Verfügung gestellt oder zugeliefert, so werden sie von uns mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bearbeitet und behandelt. Zu einer detaillierteren Werkstoffprüfung/Eingangsprüfung sind wir nur dann verpflichtet, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist und die Prüfungskosten vom Auftraggeber übernommen werden.

 

b) Sollten die Stücke infolge unverschuldeter Umstände oder höherer Gewalt unverwendbar werden, so kann hieraus kein Anspruch auf kostenfreie Ersatzlieferung des Materials oder die Erstattung anderer Kosten gegen uns hergeleitet werden. Sollten solche Teile wegen nicht selbst verursachter Materialfehler unverwendbar werden, so sind uns die entsprechenden zusätzlichen Bearbeitungskosten für eine Neufertigung zu ersetzen.

 

c) Falls Teile wegen von uns zu vertretender Bearbeitungsfehler fehlerhaft oder unverwendbar werden sollten, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 6. (Mängelrüge, Mängelansprüche, Haftungsregelungen) entsprechend, wobei insoweit für alle Lohnaufträge die Prüfungs- und Rügepflichten des §377 HGB zu Lasten des Auftraggebers ausdrücklich vereinbart werden, soweit es sich um beiderseitige Handelsgeschäfte i. S. §§343HGB handelt.

 

9. Zahlung

a) Bitte beachten Sie, dass Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH bei Ihren ersten zwei Bestellungen über das Onlineportal „Laserschneiden.de“ erst nach Zahlungseingang mit der Produktion der bestellten Waren und Dienstleistungen beginnt.

 

b) Ab der dritten Bestellung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen (2% Skonto bei Zahlung innerhalb 7 Tagen) ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu zahlen, sollten keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein. Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen.

 

c) Als Zahlungsart wird generell die Zahlung per Rechnung, Vorkasse, Sofortüberweisung, Kreditkarte (Visa Card, Mastercard), und SEPA-Lastschrift akzeptiert. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.

 

d) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind. Ab Verzug sind wir berechtigt die üblichen Bankzinsen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, vom Kunden ausgegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden, der Kunde die Zahlungen einstellt oder über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Bei noch nicht ausgeführten Lieferungen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.

 

e) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen auf elektronischem Weg als digitales Dokument zu erhalten.

 

10. Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der ihm ordnungsgemäß angebotenen Waren oder Leistungen in Verzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenentstehung und Schadenhöhe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein geringer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist.

 

11. Kreditwürdigkeit

a) Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.

 

b) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, oder ein solches eröffnet wurde.

 

c) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Waren erfolgt unter einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen mit uns und mit Gesellschaften, an denen wir unmittelbar oder mittelbar mit 50 % oder mehr beteiligt sind erfüllt hat.

 

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten. Diese Befugnis endet bei Eintritt des Verzuges, der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn über dessen Vermögen die Eröffnung des Konkurs-oder des Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

 

Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Waren, an denen uns ein Miteigentum zusteht, werden im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltswaren bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltswaren zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist, die Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

 

Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltswaren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zur vollständigen Bezahlung auf seine Kosten gegen alle Lagerrisiken zu versichern und dies auf unser Verlangen nachzuweisen. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 % so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

 

Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in seinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel-Zahlung), die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.

 

13. Gewerbliche Schutzrechte

a) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH bleibt Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen z.B. für Herstellungsverfahren, sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Diese Verpflichtung hat der Kunde auch den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

 

b) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.

c) Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH, so hat der Kunde Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH bei Regressansprüchen schadlos zu halten. Untersagen Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadenersatz zu verlangen.

 

14. Rechte Dritter, Freistellungen

a) Der Kunde garantiert, dass Zeichnungen, Daten und sonstigen Materialien, die an Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH übermittelt werden, keine Urheberrechte, Kennzeichenrechte, Patente, Geschmacksmusterrechte, Designrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige schutzfähigen Rechte Dritter (nachfolgend „Schutzrechte Dritter“) verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH unverzüglich zu informieren, falls ihm gegenüber die Verletzung Schutzrechte Dritter gerügt oder Ansprüche in Aussicht gestellt oder erhoben werden.

 

b) Der Kunde sichert zu, dass die Zeichnungen, Daten und sonstigen Materialien, die an Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH übermittelt werden, nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen.

 

c) Der Kunde stellt Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung oder angeblichen Verletzung der Pflichten gemäß den Absätzen 1 oder 2 resultieren, und verpflichtet sich, jeglichen Schaden (inklusive Rechtsverfolgungs-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten), der Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH wegen der Verletzung oder angeblichen Verletzung dieser Pflichten entsteht, zu ersetzen.

 

15. Haftung

a) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

b) Auf Schadensersatz haftet Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

c) Die sich aus Abs. b ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

e) Die Haftung von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist ausgeschlossen, falls die Ware – entgegen der vom Kunden erteilten Auskunft – durch den Kunden selbst oder dessen Käufer oder sonstige Dritte in Luftfahrzeugen eingesetzt wird oder er die Ware in ein Teilprodukt verbaut, das später (als Endprodukt) in Luftfahrzeugen eingesetzt wird.

 

16. Datenschutz

a) Sämtliche der von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie z.B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwerten.

 

b) Die personenbezogenen Daten, werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Wir versichern, dass die personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet werden oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

 

c) Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weiter gegeben. Im Weiteren behält Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH sich vor, diese Daten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z.B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, sowie gegenüber Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. Sollten Sie mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen.

 

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

a) Für alle sich aus dem Vertrage ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Lehrte als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.

 

b) Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundenprozesse) Lehrte.

 

c) Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Haager Konvention vom 01.07.1964, betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf, ist ausgeschlossen.

 

18. Schlussbestimmungen

a) Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH ist berechtigt, die registrierten Nutzer über Aktualisierungen des Systems zu informieren und die Aktualität der hinterlegten Stammdaten regelmäßig abzufragen.

 

b) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis.

 

c) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

 

d) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Gödeke Metall- & Lasertechnik GmbH Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.

 

e) Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.

 

19. Erfüllungsort

a) Bestellungen über den Online-Shop „Laserschneiden.de“ können ausschließlich aus dem deutschen Wirtschaftsraum getätigt werden.

 

b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.